Allgemeine Verkaufsbedingungen


§ 1 Allgemeines

  1. Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteile des mit uns geschlossenen Vertrages.
  2. Unsere allgemeinen Verkaufsbedingungengelten in ihrer jeweils neuesten Fassung auch für alle Folgegeschäfte, ohne dass das bei deren Abschluss noch ausdrücklich erwähnt oder vereinbart werden muss. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
  3. Gegenbestätigungen, Gegenangeboten oder sonstigen Bezugnahmen des Käufers, unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit; abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn das von uns schriftlich bestätigt worden ist.
  4. Der Käufer darf Ansprüche aus mit uns geschlossenen Rechtsgeschäften nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abtreten.

§ 2 Angebote; Bestellungen

  1. Unsere Angebote sind – insbesondere nach Menge, Preis und Lieferzeit – stets freibleibend.
  2. Bestellungen des Käufers gelten erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Wenn wir einen mündlich oder fernmündlich geschlossenen Vertrag nicht besonders schriftlich bestätigen, gilt die von uns erteilte Rechnung als Bestätigung.
  3. Frachtangaben und Kostenvoranschläge gelten als unverbindlich, bis sie schriftlich von uns bestätigt wurden.

§ 3 Sicherheitsvorschriften; Produkteigenschaften

  1. Die von uns gemachten Angaben zur Lagerung und zum Transport der Ware sind vom Kunden zwingend einzuhalten. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, darauf zu achten, dass die Hinweise zur Lagerung und zum Transport der Ware gem. den von uns gemachten Angaben erfüllt werden.
  2. Sofern die Waren außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt und/oder weiterverarbeitet werden, ist der Kunde selbst für die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften, die in dem jeweiligen Bestimmungsland gelten, verantwortlich. Abweichungen hiervon sind gesondert zu vereinbaren.

§ 4 Lieferung

  1. Die Ware reist stets unversichert und in jedem Fall auf Gefahr des Käufers. Dies gilt unabhängig davon, welches Transportmittel verwendet wird. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen. Hieraus erwachsende Kosten gehen allein zu Lasten des Käufers.
  2. Die Wahl des Transportmittels erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung durch uns nach bestem Ermessen, ohne Übernahme einer Haftung für billigste und schnellste Beförderung.
  3. Stellt der Käufer das Transportmittel, so ist er für die pünktliche Bereitstellung verantwortlich. Etwaige Verspätungen sind uns rechtzeitig mitzuteilen. Daraus entstehende Kosten trägt der Käufer.
  4. Unsere Lieferverpflichtung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert sind. Die Lieferfrist ist warenabhängig und wird dem Kunden mit der Auftragsbestätigung unverbindlich genannt.
  5. Lieferhemmnisse wegen höherer Gewalt oder auf Grund von unvorhergesehenen und nicht von uns zu vertretenden Ereignissen, wie etwa auch Naturkatastrophen, Krieg, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, nachträglicher Wegfall von Ausfuhr- oder Einfuhrmöglichkeiten sowie unser Eigenbelieferungsvorbehalt gem. vorstehendem Abs. (4) entbinden uns für die Dauer und den Umfang ihrer Einwirkungen von der Verpflichtung, etwas vereinbarte Liefer- oder Abladezeiten einzuhalten. Sie berechtigen uns auch zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Käufer deshalb Schadensersatz oder sonstige Ansprüche zustehen.
  6. Die Lieferfrist beginnt frühestens mit der Absendung der Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor Eingang einer Anzahlung von 30% der Bestellsumme. In Fällen wie der Stornierung von Bestellungen behalten wir komplett geleistete Vorauszahlung für unsere eigene Garantie ein.
  7. Die Lieferung erfolgt dadurch, dass die Ware dem Kunden an dem vereinbarten Bestimmungsort bereitgestellt wird.
  8. Der Kunde hat die bestellte Ware unverzüglich, spätestens aber 14 Tage nach der Mitteilung der Versandbereitschaft, abzuholen.
  9. Der Kunde hat 2 Tage vor dem beabsichtigten Abholtermin die Bestätigung des Transportunternehmens zzgl. einer Mitteilung über das KFZ-Kennzeichen des Transportfahrzeuges in Textform vorzulegen. Kommt der Kunde seiner vertraglichen Nebenpflicht nicht nach, können wir den Transport kostenneutral absagen.
  10. Die Lieferung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der Bestellsumme. Mit Eingang der vollständigen Bestellung wird die vollständige Zahlung fällig.

§ 6 Gefahrübergang; Entgegennahme; Abnahme

  1. Sofern der Kunde den Transport übernommen hat, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über, sobald die Ware einem Spediteur, einem Frachtführer der Bahn, der Post oder dem Kunden übergeben oder zur Abholung bereitgestellt worden ist. Die Lieferzeit ist - vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen - eingehalten, wenn die bestellte Ware versandbereit steht und der Kunde hiervon unterrichtet wurde.
  2. Sofern wir den Transport übernehmen, geht Gefahr spätestens mit Absendung der Ware auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung, übernommen haben.
  3. Sofern Transportschäden vorhanden sind, sind diese sowohl uns als auch dem durchführenden Speditionsunternehmen gegenüber unverzüglich in nachweisbarer Form anzuzeigen. Diese Pflicht ist eine vertragliche Nebenpflicht des Kunden.
  4. Verzögert sich der Transport infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
  5. § 377 HGB ist zu beachten. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung am vereinbarten Bestimmungsort unverzüglich nach Stückzahl, Gewichten und Verpackung zu untersuchen.  Ein Mangel besteht dann nicht, wenn im arithmetischen Mittel die gelieferte Ware der vereinbarten Qualität und den rechtlichen Vorschriften entspricht.

§ 7 Preise

  1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten alle von uns genannten Preise auf der Basis „ex Works“. Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich in Paletten oder anderen üblichen Transportgebinden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer. Die angegebenen Produktpreise beinhalten keine Versand-, Versicherungskosten.
  2. Sofern die Ware ins Ausland verkauft wird, ist der Kunde selbst für die Abfuhr der entsprechenden öffentlich-rechtlichen Abgaben, insbesondere der Steuern, verantwortlich.
  3. Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer wird von uns nur dann bezahlt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Sofern der Kunde nicht fristgerecht eine Ausfuhrbescheinigung in der erforderlichen Form einreicht, werden wir so verfahren, als ob wir selbst die nach dem deutschen Umsatzsteuerrecht abzuführende Umsatzsteuer zu zahlen hätte. In diesem Fall werden wir die Rechnung entsprechend fakturieren oder die anfallende Umsatzsteuer dem Kunden nachträglich in Rechnung stellen.
  4. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die von uns unbestritten oder rechtlich anerkannt sind.
  5. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden abzutreten.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderung.
  2. Der Käufer ist berechtigt, die von uns gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern.
  3. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Auftrag Betrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. 

§ 9 Haftung

  1. Wir haften für fahrlässig verursachte Vermögensschäden der Höhe nach beschränkt auf die zwischen den Parteien individuell verhandelte Summe. Wir haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist oder einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Wir sind nicht für Schäden verantwortlich, die einem Kunden durch einen Dritten entstehen, der unter Verletzung der Nutzungsbedingungen, des geltenden Rechts oder der geltenden Sicherheitssysteme nutzt.

§ 10 Datenschutz

  1. Wir haben Daten über den Käufer nach dem Datenschutzbestimmungen gespeichert. Die Erklärungen zur Datenschutzgrundverordnung finden sich auf unserer Website.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort für die Lieferung der Ware ist der jeweilige Bestimmungsort.
  2. Gerichtsstand ist ausschließlich Köln.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Internationales Kaufrecht ist ausgeschlossen. Das gilt ausdrücklich auch für die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG).
  4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche wirksame Regelungen ersetzt, die geeignet sind, den wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung soweit wie möglich zu verwirklichen.