Allgemeine Verkaufsbedingungen
§ 1 Allgemeines
- Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteile des mit uns
geschlossenen Vertrages.
- Unsere allgemeinen Verkaufsbedingungengelten in ihrer jeweils
neuesten Fassung auch für
alle Folgegeschäfte, ohne dass das bei deren Abschluss noch ausdrücklich erwähnt oder vereinbart
werden muss. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
- Gegenbestätigungen, Gegenangeboten oder sonstigen Bezugnahmen des
Käufers, unter Hinweis auf
seine
Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit; abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur,
wenn
das von uns schriftlich bestätigt worden ist.
- Der Käufer darf Ansprüche aus mit uns geschlossenen Rechtsgeschäften
nur mit unserer
ausdrücklichen
Zustimmung abtreten.
§ 2 Angebote; Bestellungen
- Unsere Angebote sind – insbesondere nach Menge, Preis und Lieferzeit
– stets freibleibend.
- Bestellungen des Käufers gelten erst dann als angenommen, wenn wir
sie schriftlich bestätigt
haben. Wenn wir einen mündlich oder fernmündlich geschlossenen Vertrag nicht besonders
schriftlich bestätigen,
gilt die von uns erteilte Rechnung als Bestätigung.
- Frachtangaben und Kostenvoranschläge gelten als unverbindlich, bis
sie schriftlich von uns
bestätigt
wurden.
§ 3 Sicherheitsvorschriften; Produkteigenschaften
- Die von uns gemachten Angaben zur Lagerung und zum Transport der Ware
sind vom Kunden zwingend
einzuhalten. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, darauf zu achten, dass die
Hinweise zur
Lagerung und zum Transport der Ware gem. den von uns gemachten Angaben erfüllt werden.
- Sofern die Waren außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt
und/oder weiterverarbeitet
werden, ist der Kunde selbst für die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften, die in dem
jeweiligen Bestimmungsland gelten, verantwortlich. Abweichungen hiervon sind gesondert zu
vereinbaren.
§ 4 Lieferung
- Die Ware reist stets unversichert und in jedem Fall auf Gefahr des
Käufers. Dies gilt unabhängig
davon, welches Transportmittel verwendet wird. Eine Transportversicherung wird nur auf
ausdrücklichen
Wunsch des Käufers abgeschlossen. Hieraus erwachsende Kosten gehen allein zu Lasten des Käufers.
- Die Wahl des Transportmittels erfolgt mangels abweichender
schriftlicher Vereinbarung durch uns nach
bestem Ermessen, ohne Übernahme einer Haftung für billigste und schnellste Beförderung.
- Stellt der Käufer das Transportmittel, so ist er für die pünktliche
Bereitstellung verantwortlich.
Etwaige Verspätungen sind uns rechtzeitig mitzuteilen. Daraus entstehende Kosten trägt der
Käufer.
- Unsere Lieferverpflichtung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass wir
selbst richtig und rechtzeitig
beliefert sind. Die Lieferfrist ist warenabhängig und wird dem Kunden mit der
Auftragsbestätigung
unverbindlich genannt.
- Lieferhemmnisse wegen höherer Gewalt oder auf Grund von
unvorhergesehenen und nicht von uns zu
vertretenden Ereignissen, wie etwa auch Naturkatastrophen, Krieg, Betriebsstörungen, Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen, nachträglicher Wegfall von Ausfuhr- oder
Einfuhrmöglichkeiten
sowie unser Eigenbelieferungsvorbehalt gem. vorstehendem Abs. (4) entbinden uns für die Dauer
und den
Umfang ihrer Einwirkungen von der Verpflichtung, etwas vereinbarte Liefer- oder Abladezeiten
einzuhalten. Sie berechtigen uns auch zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Käufer deshalb
Schadensersatz oder sonstige Ansprüche zustehen.
- Die Lieferfrist beginnt frühestens mit der Absendung der
Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor
Eingang einer Anzahlung von 30% der Bestellsumme. In Fällen wie der Stornierung von Bestellungen
behalten wir komplett geleistete Vorauszahlung für unsere eigene Garantie ein.
- Die Lieferung erfolgt dadurch, dass die Ware dem Kunden an dem
vereinbarten Bestimmungsort
bereitgestellt wird.
- Der Kunde hat die bestellte Ware unverzüglich, spätestens aber 14
Tage nach der Mitteilung der
Versandbereitschaft, abzuholen.
- Der Kunde hat 2 Tage vor dem beabsichtigten Abholtermin die
Bestätigung des Transportunternehmens
zzgl. einer Mitteilung über das KFZ-Kennzeichen des Transportfahrzeuges in Textform vorzulegen.
Kommt
der Kunde seiner vertraglichen Nebenpflicht nicht nach, können wir den Transport kostenneutral
absagen.
- Die Lieferung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der
Bestellsumme. Mit Eingang der
vollständigen Bestellung wird die vollständige Zahlung fällig.
§ 6 Gefahrübergang; Entgegennahme; Abnahme
- Sofern der Kunde den Transport übernommen hat, geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs auf den
Kunden über, sobald die Ware einem Spediteur, einem Frachtführer der Bahn, der Post oder dem
Kunden
übergeben oder zur Abholung bereitgestellt worden ist. Die Lieferzeit ist - vorbehaltlich
anderer
schriftlicher Vereinbarungen - eingehalten, wenn die bestellte Ware versandbereit steht und der
Kunde
hiervon unterrichtet wurde.
- Sofern wir den Transport übernehmen, geht Gefahr spätestens mit
Absendung der Ware auf den Kunden
über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B.
die
Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung, übernommen haben.
- Sofern Transportschäden vorhanden sind, sind diese sowohl uns als
auch dem durchführenden
Speditionsunternehmen gegenüber unverzüglich in nachweisbarer Form anzuzeigen. Diese Pflicht ist
eine
vertragliche Nebenpflicht des Kunden.
- Verzögert sich der Transport infolge von Umständen, die der Kunde zu
vertreten hat, so geht die
Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
- § 377 HGB ist zu beachten. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei
Anlieferung am vereinbarten
Bestimmungsort unverzüglich nach Stückzahl, Gewichten und Verpackung zu untersuchen. Ein Mangel
besteht
dann nicht, wenn im arithmetischen Mittel die gelieferte Ware der vereinbarten Qualität und den
rechtlichen Vorschriften entspricht.
§ 7 Preise
- Soweit nicht anders vereinbart, gelten alle von uns genannten Preise
auf der Basis „ex Works“. Die
Auslieferung erfolgt grundsätzlich in Paletten oder anderen üblichen Transportgebinden. Alle
Preise
verstehen sich zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer. Die
angegebenen
Produktpreise beinhalten keine Versand-, Versicherungskosten.
- Sofern die Ware ins Ausland verkauft wird, ist der Kunde selbst für
die Abfuhr der entsprechenden
öffentlich-rechtlichen Abgaben, insbesondere der Steuern, verantwortlich.
- Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer wird von uns nur dann bezahlt, wenn
dies ausdrücklich vereinbart ist.
Sofern der Kunde nicht fristgerecht eine Ausfuhrbescheinigung in der erforderlichen Form
einreicht,
werden wir so verfahren, als ob wir selbst die nach dem deutschen Umsatzsteuerrecht abzuführende
Umsatzsteuer zu zahlen hätte. In diesem Fall werden wir die Rechnung entsprechend fakturieren
oder die
anfallende Umsatzsteuer dem Kunden nachträglich in Rechnung stellen.
- Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die von uns
unbestritten oder rechtlich anerkannt
sind.
- Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit
dem Kunden abzutreten.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer
sämtliche Forderungen aus der
Geschäftsverbindung beglichen hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur
Sicherung
unserer Saldoforderung.
- Der Käufer ist berechtigt, die von uns gelieferte Ware im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu
veräußern.
- Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware tritt der Käufer schon
jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Auftrag Betrages (einschließlich Mehrwertsteuer)
ab. Der
Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt.
§ 9 Haftung
- Wir haften für fahrlässig verursachte Vermögensschäden der Höhe nach
beschränkt auf die zwischen den
Parteien individuell verhandelte Summe. Wir haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen
nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer Verletzung des
Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist oder einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Wir sind nicht für Schäden verantwortlich, die einem Kunden durch
einen Dritten entstehen, der unter
Verletzung der Nutzungsbedingungen, des geltenden Rechts oder der geltenden Sicherheitssysteme
nutzt.
§ 10 Datenschutz
- Wir haben Daten über den Käufer nach dem Datenschutzbestimmungen
gespeichert. Die Erklärungen zur
Datenschutzgrundverordnung finden sich auf unserer Website.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort für die Lieferung der Ware ist der jeweilige
Bestimmungsort.
- Gerichtsstand ist ausschließlich Köln.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Internationales
Kaufrecht ist
ausgeschlossen. Das gilt ausdrücklich auch für die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten
Nationen
über die Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG).
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen
Verkaufsbedingungen berührt nicht die
Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche wirksame Regelungen ersetzt, die geeignet sind,
den
wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung soweit wie möglich zu verwirklichen.